Durch dieses Konzept sollen globale Gemein-„Güter“ (also Kollektivgüter, von dessen Nutzen alle Menschen profitieren), wie die Meere (Hohe See), der Weltraum, die Antarktis oder die Atmosphäre, vor nationalen Souveränitätsansprüchen geschützt werden. Es wurde im Zeitgeist der 1960er Jahre entwickelt und seitdem in vier internationalen Abkommen (UN-Weltraumvertrag, das Seerechtsübereinkommen der UN, Antarktis-Vertrag, Welterbekonvention) verankert. Kollektiv kontrollierte Rohstofflagerstätten, wie zum Beispiel Rohstoffe in der Hohen See zur Nutzung durch den Tiefseebergbau, können somit nicht exklusiv von einem Staat beansprucht werden.