Ozeane sind nach dem Seerechtsübereinkommen UNCLOS in drei Bereiche aufgeteilt: Die Küstenregion (12 Seemeilen seewärts), die Ausschließliche Wirtschaftszone (200 Seemeilen) und die Hohe See. Die Hohe See gilt als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ und ist somit internationales Gewässer. Wollen Staaten Tiefseebergbau betreiben (Exploration oder Rohstoffabbau von Kobaltkrusten, Manganknollen oder Massivsulfide), benötigen sie eine Lizenz von der Internationalen Meeresbodenbehörde.