Mit dem Sorgfaltspflichtengesetz wird Unternehmensverantwortung in Deutschland endlich in einen verbindlichen Rahmen gesetzt. Als Organisationen des zivilgesellschaftlichen Netzwerks Arbeitskreis Rohstoffe sind wir allerdings besorgt, dass das Gesetz im Rohstoffsektor, der von gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden betroffen ist, kaum Wirkung entfalten wird. In unserer Stellungnahme gehen wir auf zentrale Schwachstellen des aktuellen Gesetzentwurfs der Bundesregierung aus rohstoffpolitischer Perspektive ein und erläutern, welche Änderungen notwendig sind, damit das Gesetz in globalen Rohstofflieferketten wirkt:

  1. Verankerung einer umfassenden Sorgfaltspflicht inklusive verpflichtender Risikoanalyse entlang der gesamten Lieferkette
  2. Erweiterung des Anwendungsbereichs insbesondere in Hochrisikosektoren wie Bergbau und Rohstoffhandel (§1 (1) 2.)
  3. Einführung einer zivilrechtlichen Haftungsregel (Abschnitt 3)
  4. Erweiterung der Sanktionsmöglichkeiten um Ausschluss aus der Außenwirtschaftsförderung (§ 22 / § 24 Absatz 1 und 2)
  5. Einführung einer wirkungsvollen, umfassenden, eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflicht (§ 2 (3 und 4) und § 20a)
  6. Erweiterung des Referenzrahmens um internationale Standards zum Schutz von Indigenen Rechten und Frauenrechten (§ 2 (2) und § 3 (1))

Die gesamte Stellungnahme mit allen Erläuterungen finden Sie hier.