Der AK Rohstoffe fordert (Stand: Oktober 2024):
Ressourcenschutz durch Reduktion
Die Bundesregierung setzt sich für ein umfassendes Ressourcenschutzgesetz ein. Durch adäquate und verbindliche Maßnahmen sorgt sie für die konsequente Umsetzung des im Entwurf der NKWS gesetzten Ziels, den absoluten Rohstoffverbrauch (abiotisch und biotisch, RMC) auf 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 zu reduzieren. Für den Verbrauch von metallischen Rohstoffen werden darüber hinaus sektorspezifische Reduktionsziele mit konkreten Maßnahmen festgelegt, insbesondere für Sektoren mit besonders hohem Metallbedarf wie Mobilität, Bauen und Wohnen.
Auch auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung für den Ressourcenschutz und die Reduktion des absoluten Rohstoffverbrauchs ein. Im Rahmen des CRMA sollte die EU-Kommission Reduktionspotentiale berechnen und konkrete Maßnahmen und Instrumente vorschlagen.
Kreislaufwirtschaft umsetzen: Stoffkreisläufe schließen und Rohstoffe einsparen
Um den Verbrauch von Primärrohstoffen zu verringern, setzt sich die Bundesregierung für eine konsequente Umsetzung der Abfallhierarchie ein und fördert die Transformation hin zu einer ganzheitlichen Kreislaufwirtschaft. Die NKWS wird zeitnah und ambitioniert umgesetzt sowie kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei wird der gesamte Produktlebenszyklus, mit besonderem Fokus auf den Anfang der Wertschöpfungskette, also den Rohstoffabbau, adressiert. Im Sinne der Abfallhierarchie werden vor allem höherwertige Stufen der 10 R-Strategien angegangen. Dazu zählen insbesondere die Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und ein Design, das Wiederverwendung und Reparatur ermöglicht.
Um Anreize für die Nutzung von Sekundärrohstoffen zu schaffen, bedarf es einer grundlegenden Reform von Steuern und Subventionen, z.B. durch Einführung einer Primärrohstoffsteuer bzw. Steuererleichterungen für Sekundärrohstoffe. So werden zirkuläre Geschäftsmodelle gefördert (z.B. durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen) und nachhaltiges Produktdesign (z.B. leichte Reparierbarkeit) zur Grundlage unseres Wirtschaftens gemacht. Das Prinzip der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) wird ausgebaut, sodass Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in die Verantwortung genommen werden. Die Einnahmen aus EPR-Systemen, generiert durch Abgaben der Hersteller, werden für Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zur Förderung einer längeren Produktnutzung eingesetzt, z.B. durch einen Reparaturbonus. Die Höhe der Abgaben bemisst sich an der auf den Markt gebrach- ten Menge von Produkten und sollte niedriger ausfallen, wenn Produkte besonders kreislauffähig gestaltet sind. Grundsätzlich werden mögliche Folgen der Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft für Länder des Globalen Südens berücksichtigt, z.B. in Bezug auf den veränderten Zugang zu Sekundärrohstoffen und auf veränderte Bedingungen für den Handel mit Gebrauchtwaren und Sekundärrohstoffen. Die betroffenen Länder werden bei der Anpassung unterstützt.
Verzicht auf Tiefseebergbau und andere Risikotechnologien
Im Kontext einer notwendigen Reduktion des Rohstoffverbrauchs und unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips setzt sich die Bundesregierung sich auf internationaler Ebene (International Seabed Authority) für einen definitiven Verzicht des Abbaus von mineralischen Rohstoffen aus der Tiefsee auszusprechen und auf nationaler Ebene ein Verbot der Nutzung oder Einfuhr von Mineralien aus der Tiefsee umzusetzen.