Der zivilgesellschaftliche Arbeitskreis Rohstoffe begrüßt den im Dezember 2020 vorgelegten Entwurf der Europäischen Kommission für eine Batterieverordnung. Mit den vorgeschlagenen Rechts­vorschriften werden verbindliche Anforderungen für alle in der EU vermarkteten Batterien (Geräte­, Fahrzeug­, Elektrofahrzeug­ und Industriebatterien) sowie Zielvorgaben für den Rezyklateinsatz, die Sammlung, Aufbereitung und das Recycling von Batterien am Ende ihrer Lebensdauer eingeführt.

Ein wesentliches Element der vorgeschlagenen Verordnung ist die Einführung einer Sorgfaltspflichten­regelung. Diese soll sicherstellen, dass es weder bei der Herstellung von Batterien noch bei der Gewin­nung der benötigten Materialien zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden kommt. Die Ver­pflichtung der Wirtschaftsakteure in der Batterieindustrie zur Umsetzung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist zu begrüßen. Doch der Legislativvorschlag weist mehrere Mängel auf, die die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Sorgfaltspflichtenregelung ernsthaft gefährden könnten.

Die unterzeichnenden Organisationen empfehlen daher zehn Maßnahmen, um die Mängel in der Sorg­faltspflichtenregelung der vorgeschlagenen Batterieverordnung zu beheben. Damit soll die Wirksamkeit der Verordnung gewährleistet und Menschenrechte sowie Umwelt geschützt werden.

Mitunterzeichner*innen:

Ayni, Brot für die Welt, Dachverband Kritische Aktionäre, Fair Lötet, GermanWatch, Global 2000, Informationsstelle Peru, INKOTA, Intag Freundekreis, Kampagne Bergwerk Peru, Nord Süd Forum München, PowerShift, Urgewald, Weed

Link zum gesamten Positionspapier zur EU-Batterieverordnung

Bild: unsplash/Guillaume Perigois