Der AK Rohstoffe fordert (Stand: November 2020):

Global gerechte Handelspolitik

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass bereits vor Beginn von Verhandlungen zu Handels- und Investitionsschutzabkommen unabhängige menschenrechtliche und ökologische Folgenabschätzungen durchgeführt werden und diese eine wichtige Rolle in den Verhandlungsmandaten einnehmen. In Abkommen verankert sie verbindliche und sanktionierbare Menschenrechts- und Sozialstandards sowie Umwelt- und Klimaschutzklauseln, deren Umsetzung auch nach der Implementierung des jeweiligen Abkommens kontinuierlich überprüft wird. Im Falle von Verstößen führt dies zu vorab vertraglich geregelten Sanktionen und ggf. Anpassungen des Abkommens. Rohstoffreiche Staaten müssen weiter das Recht haben, durch Exportzölle Einnahmen zu generieren, Exportmengen zu regulieren sowie die Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsauflagen gegenüber Bergbauunternehmen zu verschärfen. Importierende Staaten müssen das Recht behalten, Rohstoffimporte nach ihren Umweltauswirkungen (z.B. Treibhausgasen) bei der Rohstoffgewinnung und beim Transport differenziert zu behandeln.

Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass Investor-State-Dispute-Settlement-(ISDS-)-Klauseln aus Handels- und Investitionsschutzabkommen ersatzlos gestrichen werden. Staaten aufgrund von ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Auflagen auf Entschädigung zu verklagen, ist dann nicht mehr möglich. Stattdessen stärkt sie durch Handels- und Investitionsschutzabkommen die Rechte der vom Bergbau Betroffenen, insbesondere die Rechte indigener Völker. Sie sichert darüber hinaus zu, dass das Ziel der Politikkohärenz nicht die menschenrechtsbasierte Umsetzung der SDGs in den Ländern des Globalen Südens torpediert. Entwicklungspolitik darf nicht außenwirtschafts-, rohstoff- und handelspolitischen Zielen untergeordnet werden oder der Flankierung deutscher Rohstoffinteressen dienen.

Schutz und Stärkung der Rechte Betroffener und speziell indigener Völker

Die Bundesregierung trägt dafür Sorge, dass deutsche Unternehmen in ihren wirtschaftlichen Aktivitäten die Rechte besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen respektieren, wie z. B. bei indigenen Völkern das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC), inklusive der Möglichkeit der Ablehnung von Projekten. Allen Betroffenen – den indigenen Völkern und den weiteren lokalen Gemeinschaften – sollte vor geplanten Abbauprojekten die Möglichkeit gegeben werden, ihr Vetorecht auszuüben. Sollte entgegen dem Koalitionsvertrag die Ratifizierung der ILO-169 Konvention zur Stärkung der Rechte indigener Völker vor der Bundestagswahl nicht erfolgt sein, wird diese im neuen Koalitionsvertrag verbindlich vereinbart. Bei erfolgter Ratifizierung wird diese mit einer ressortübergreifenden Strategie zum Schutz und zur Stärkung der Rechte indigener Völker unterlegt.

Ergänzung (Stand Juli 2021): AM 15. April 2021 hat die Bundesregierung die ILO-169 Konvention ratifiziert. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des ILO-169-Koordinationskreises.