Das Vorsorgeprinzip ist ein Prinzip der Umwelt- und Gesundheitspolitik. In diesen Bereichen soll politisches Handeln ermöglicht werden, wenn diverse Risiken vermutet werden, für diese aber noch keine absolute Gewissheit besteht. Auf den Rohstoffabbau bezogen heißt das etwa, dass notwendige Maßnahmen zur Minimierung potentieller Folgen im Umwelt- und Gesundheitsbereich nicht unterlassen werden dürfen. Da viele negative Umwelteffekte erst zeitverzögert auf treten, können sie in Umweltverträglichkeitsprüfungen gegebenenfalls noch nicht mit Sicherheit identifiziert werden. Das Vorsorgeprinzip soll dieser Unsicherheit in der Beurteilung gravierender negativer Umwelteffekte begegnen. Das Prinzip wurde während der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 formuliert und ist im EU-Vertrag von 1992 enthalten.