Kredite von in Deutschland ansässigen Kreditinstituten an ausländische Schuldner. Der deutsche Staat bietet den Banken, die die Kredite vergeben, durch eine Bürgschaft Absicherung an: Wird der Kredit bspw. aufgrund der Insolvenz des Darlehensnehmers oder kriegerischer Ereignisse nicht gezahlt, springt der deutsche Staat ein. Das Instrument soll Vorhaben im Ausland (mit)finanzieren, die laut des BMWi-Dossiers zur Außenwirtschaftsförderung „im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen“ (BMWi). UFK-Garantien wurden 2010 in die Rohstoffstrategie der Bundesregierung aufgenommen. Vorhaben gelten insbesondere dann als förderungswürdig, wenn sie zur Versorgungssicherheit der deutschen Industrie mit mineralischen Rohstoffen sowie mit Erdöl und Erdgas beitragen.