Sind vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011 einstimmig verabschiedet worden. Die Leitprinzipien basieren auf drei Säulen: (1) Die staatliche Pflicht, Menschen vor Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen zu schützen, (2) die unternehmerische Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte; zentraler Bestandteil hierbei ist die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, und (3) der Zugang von Betroffenen zu effektiven Rechtsmitteln. Der Menschenrechtsrat fordert die Mitgliedsstaaten auf, die Leitprinzipien auf nationaler Ebene umzusetzen. In Deutschland soll dies mittels des Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ geschehen. Aus Sicht des AK Rohstoffe werden die UN-Leitprinzipien allerdings nur unzureichend umgesetzt, vor allem da die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette nicht gesetzlich vorgeschrieben sind und somit lediglich freiwillige Standards für Unternehmen bleiben.