Einkauf von Waren, Dienst- und Bauleistungen durch die öffentliche Hand. Die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte ist seit der Vergabemodernisierung (auf EU-Ebene 2014, in Deutschland 2016) ausdrücklich geregelt und kann grundsätzlich auch entlang der Lieferkette von Produkten bis hin zu den Rohstoffen gefordert werden. Konsequent umgesetzt wird dies bislang nicht. Die Bundesregierung hat sich im NAP verpflichtet, einen verbindlichen Stufenplan zur künftigen Berücksichtigung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bei der öffentlichen Beschaffung zu erarbeiten. Zudem kündigte die EU 2014 als begleitende 29 Maßnahme zur EU-Verordnung zu Konfliktmineralien an, beim eigenen Einkauf von Produkten mit Rohstoffen auf die Einhaltung der OECD-Leitlinien oder vergleichbarer Sorgfaltspflichten zu bestehen und dies auch in den EU-Mitgliedstaaten zu fördern.