Die Bundesregierung hat mit dem Ende 2016 beschlossenen NAP erstmalig einen Anlauf für die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte genommen. Die Zivilgesellschaft kritisiert unter anderem, dass dem NAP verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für staatliche oder private Unternehmen fehlen. Stattdessen formuliert der Plan lediglich Erwartungen an Unternehmen zur freiwilligen Umsetzung (siehe freiwillige Standards). Ein Ziel des NAP ist, dass bis 2020 50 Prozent aller Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten tatsächlich umsetzen. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, behält sich die Bundesregierung vor, die Einführung gesetzlicher Maßnahmen zu prüfen. Auch bei der Verknüpfung von Menschenrechten mit der Außenwirtschaftsförderung und der öffentlichen Beschaffung bleibt der NAP weit hinter den Erwartungen der an den Konsultationen beteiligten NGOs zurück. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern, bei essentiellen Standards wie den Menschenrechten nicht weiter auf Freiwilligkeit zu setzen, sondern die Sorgfalt verpflichtend in Gesetzen zu verankern. Die Befürworter*innen von Freiwilligen Standards konnten bisher nicht nachweisen, dass sich mit diesen Maßnahmen effektiv die menschenrechtliche Situation in den Produktionsländern verbessern lässt.