Dieses Konzept fordert von Unternehmen, entlang ihrer gesamten Lieferkette – bspw. beim Abbau von Rohstoffen – und bei ihren Geschäftstätigkeiten im In- und Ausland insgesamt die menschenrechtlichen Risiken einzuschätzen, mögliche Folgen zu beheben und über die Maßnahmen zu berichten. Das Konzept basiert auf der 2. Säule der UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, die in Deutschland mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) „Wirtschaft und Menschenrechte“ umgesetzt werden sollen. Die Leitprinzipien sehen fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt vor: 1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte; 2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potentieller nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte; 3. Maßnahmen zur Abwendung potentiell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen; 4. transparente und öffentliche Berichterstattung und 5. einen Beschwerdemechanismus.