ISDS bietet Unternehmen die Möglichkeit, den Staat, in dem sie investiert haben, zu verklagen, zum Beispiel, wenn ein neu erlassenes Gesetz – etwa im Umwelt- oder Sozialbereich – ihre Investitionen betrifft. Durch eine ISDS-Klage können Unternehmen nicht nur eine Entschädigung für bereits getätigte Investitionen einfordern, sondern auch für zukünftige, „entgangene“ Gewinne, die ihnen diese Investitionen potentiell gebracht hätten. Die Unternehmen argumentieren, dass ihnen diese Gewinne durch die staatliche Maßnahme oder Regulierung entgangen seien. Verklagt ein ausländischer Investor einen Staat, muss dabei nicht der nationale Rechtsweg über die verschiedenen Instanzen lokaler Gerichte beschritten werden. Stattdessen können Unternehmen direkt vor einem internationalen Schiedsgericht klagen – mittels eines Sonderklagerechts, das weder inländischen Unternehmen noch Staaten, der Zivilgesellschaft oder Bürger*innen zur Verfügung steht. Die Schiedsinstanzen, vor denen geklagt wird, setzen sich nicht aus ordentlichen Richter*innen zusammen, sondern aus drei privaten Schiedsrichter*innen. Die Verfahren verlaufen äußerst intransparent. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben kein Anrecht darauf, vor Gericht mitstreitende Partei zu werden. Trotz massiver Kritik ist der ISDS-Mechanismus häufig ein Bestandteil von Freihandelsabkommen.