(vollständig: Verordnung zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten): Die Verordnung fordert europäische Unternehmen auf, ihre Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (siehe Konfliktrohstoffe) im Upstream-Bereich auf Risiken der Konfliktfinanzierung zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die diese Finanzierung minimieren bzw. beenden. Die Verordnung trat 2017 in Kraft; ab 2021 müssen Unternehmen die Anforderungen umsetzen. In Deutschland wird die BGR als nationale Kontrollbehörde die Anwendung der EU-Verordnung überprüfen. Vom AK Rohstoffe wird die EU-Verordnung als nicht ausreichend kritisiert, da sie auf vier Rohstoffe begrenzt ist, zum Teil sehr hohe Schwellenwerte enthält, ab denen die Sorgfaltspflichten erst werden müssen, und insbesondere Downstream-Unternehmen ohne Verpflichtungen bleiben, Menschenrechte zu achten.