ist die bergrechtliche Kernnorm in Deutschland und stellt die verwaltungsrechtliche Regelungsgrundlage für die Aufsuchung und Gewinnung von Rohstoffen in Deutschland dar. Rund drei Viertel (nach Gewichtsvolumen) der in Deutschland benötigten mineralischen Rohstoffe kommen aus heimischen Lagerstätten. Das BBergG räumt der Rohstoffgewinnung einen besonderen Vorrang vor allen anderen Interessen ein.