Ozeane sind nach dem Seerechtsübereinkommen UNCLOS in drei Bereiche aufgeteilt: die Küstenregion (12 Seemeilen seewärts), die AWZ (200 Seemeilen, ca. 370 km seewärts) und die Hohe See. Im Bereich der AWZ entscheiden die jeweiligen nationalen Küstenstaaten über die Vergabe von Explorations- oder Rohstoffabbaulizenzen. Im Bereich der Hohen See gilt internationales Recht. Die Internationale Meeresbodenbehörde vergibt dort Explorations- und Abbaulizenzen.