Der AK Rohstoffe fordert (Stand: November 2020):

Ein gesetzlicher Rahmen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten

Zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Unternehmen setzt die Bundesregierung ein ambitioniertes Lieferkettengesetz um. Bei der Ausgestaltung des sektorübergreifenden Gesetzes folgt die Bundesregierung den Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz und berücksichtigt Geschlechtergerechtigkeit und Korruptionsbekämpfung als Querschnittsaufgaben. Insbesondere beinhaltet ein Lieferkettengesetz eine wirksame Haftungsregel, um die Rechte von Betroffenen in Rohstoffabbaugebieten zu stärken. Die Teilnahme an Branchen- und Multistakeholder-Initiativen sowie die Mitgliedschaft in oder die Zusammenarbeit mit Standard setzenden Organisationen und Zertifizierungsmechanismen darf dabei nicht zur pauschalen Haftungserleichterung bei Menschenrechtsverstößen führen. Das Gesetz erfasst Unternehmen mit mind. 250 Mitarbeiter*innen aller Sektoren sowie kleinere Unternehmen, die in Hochrisikobranchen wie Bergbau und Rohstoffhandel tätig sind. Auch Prüf- und Auditunternehmen werden in den Anwendungsbereich einbezogen. Die Bundesregierung verpflichtet Unternehmen dazu, die lokale Bevölkerung in den Rohstoffabbaugebieten vor geplanten Abbauprojekten in ihren Lebensräumen an ergebnisoffenen, transparenten und sicheren Konsultationsprozessen zu beteiligen. Die Betroffenen haben ungehinderten Zugang zu sicheren und angepassten Beschwerdemechanismen, damit sie Missstände melden und ggf. eine Wiedergutmachung erwirken können. Die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist verbindliche Grundvoraussetzung für die Außenwirtschaftsförderung (AWF) und die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Die Bundesregierung verpflichtet sich zur vorherigen Prüfung und behördlichen Überwachung der menschenrechtlichen Sorgfalt und Umweltverträglichkeit von eindeutig und umfassend dargestellten Projekten und schließt Unternehmen für mindestens fünf Jahre von einer AWF aus, wenn sie gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen. Die Bundesregierung setzt sich analog der Maßstäbe des deutschen Lieferkettengesetzes für verbindliche Regeln auf EU- und UN-Ebene („UN Binding Treaty“) ein, um international einheitliche Standards zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt zu schaffen und einen verbesserten Zugang zur Justiz für Betroffene weltweit zu ermöglichen.

Lesen Sie dazu auch unsere Stellungnahme des AK Rohstoffe zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Sorgfaltspflichtengesetz (Stand: April 2021).

Ausweitung der EU-Konfliktmineralien-Verordnung

Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Evaluierung der EU-Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Rohstoffen aus Konfliktregionen für eine grundlegende Überarbeitung der Regulierung ein. Sie weitet die verpflichtende Umsetzung von Sorgfaltspflichten auf weitere Mineralien sowie auf den gesamten Downstream-Bereich aus, unabhängig von der importierten Menge der Rohstoffe. Dabei bleibt der ursprüngliche Fokus der Verordnung auf der Regulierung illegaler Besteuerung und der Kontrolle illegaler Minen und illegalen Handels bestehen. Durch begleitende Maßnahmen stärkt die Bundesregierung die Rechte der Bevölkerung in den Abbaugebieten, insbesondere der Kleinschürfer*innen im Bergbau, und fokussiert allgemeingültige Arbeits- und Sozialstandards im Kleinbergbau. Für eine wirksame Umsetzung verhängt sie Sanktionen gegenüber Unternehmen, die ihren Pflichten entlang der gesamten Lieferkette nicht nachkommen.