Das Unternehmensstrafrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts, in dem juristische Personen und Personenverbände durch Kriminalstrafen sanktioniert werden können. Dem deutschen Strafrecht ist ein solches Unternehmensstrafrecht bisher fremd. Bisher können nur Individuen kriminal-strafrechtlich verfolgt werden, nicht Unternehmen. Die Schuld muss einzelnen Personen nachgewiesen werden. Damit einher geht auch die Forderung, Sammelklagen von Betroffenen in Deutschland zu zulassen, da die Verletzung von Menschenrechten in der Regel kein Einzelschicksal ist.