(vollständig: Maastrichter Prinzipien zu extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte)

Prinzipien, die im Jahr 2011 von Vertreter*innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und UN-Sonderberichterstatter*innen verabschiedet wurden und sich aus bestehendem Völkerrecht ableiten. Sie besagen, dass die Pflicht eines Staates, Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten, nicht an den nationalen Grenzen endet. Staaten haben auch gegenüber Menschen in anderen Ländern menschenrechtliche Verpflichtungen, beispielsweise wenn die Tätigkeiten eines inländischen Unternehmens, das im Ausland wirtschaftet, negative Auswirkungen auf die Bevölkerung vor Ort haben. Die Maastrichter Prinzipien sind kein offizielles UN-Dokument, sondern eine wichtige Interpretation bestehender menschenrechtlicher Verpflichtungen. Im Juni 2017 veröffentlichte der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Überlegungen zu und Argumentationen für verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und orientierte sich dabei an den Maastrichter Prinzipien.