Recommendation of the Council on Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence:

Im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung nutzen Staaten unterschiedliche Instrumente (zum Beispiel Hermesbürgschaften), um Exporte und Auslandsinvestitionen inländischer Unternehmen zu fördern. Zusätzlich zu den 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formulieren die von der OECD 2012 entwickelten „Common Approaches“ einen internationalen Referenzrahmen für Umwelt- und Sozialprüfungen bei staatlich geförderten Exportkrediten. Staaten sind demnach aufgefordert, bei ihren exportfördernden Maßnahmen die UN Leitprinzipien sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen durchzusetzen. Aufgrund von häufigen Menschenrechtsverletzungen und negativen sozial-ökologischen Auswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeiten fordert unter anderem der AK Rohstoffe, dass die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten als Grundvoraussetzung für die Außenwirtschaftsförderung verbindlich festgeschrieben werden muss.